Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 31. Juli 2018 einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam aufgehoben, welches keine Bedenken gegen die Abschiebung eines in Griechenland anerkannten Asylbewerbers aus Syrien hatte.
Das Bundesverfassungsgericht äußert damit erneut starke Zweifel, ob die Lebensbedingungen für anerkannte Flüchtlinge in Griechenland mit grundlegenden Menschenrechten vereinbar sind.
Der Beschwerdeführer hatte vorgetragen, in Griechenland müsse er auf der Straße leben, er habe auch keine Chance, eine Arbeit zu finden, medizinische Versorgung könne er ebenfalls nicht bekommen und auch sonst gebe es keine staatliche Unterstützung für anerkannte Flüchtlinge. Eine erzwungene Rückkehr nach Griechenland verletze ihn daher in seinem Menschenrecht aus Art. 3 der EMRK, nämlich dem Verbot, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt zu werden.
Die vollständige Entscheidung des Verfassungsgerichts finden Sie hier: