Strafverteidigung

In den vergangenen Jahrzehnten ist das Strafrecht immer weiter verschärft worden. Gleichzeitig weist das deutsche Strafprozessrecht deutliche systematische Mängel auf (wie z.B. das Fehlen eines verbindlichen Wortprotokolls der Hauptverhandlung, wodurch der Tatrichter eine enorme Interpretationsmacht erhält). Schätzungen zufolge ist jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil.

Als Beschuldigter einer Straftat sollten Sie daher in jedem Falle einen Strafverteidiger aufsuchen. Auf diese Weise verhindern Sie, dass Ihre prozessualen Rechte übergangen werden und die Strafverfolgungsbehörden mit Ihnen “machen, was sie wollen”. Als Strafverteidiger berate und vertrete ich Sie in allen Verfahrensstadien:

  • Ermittlungsverfahren
  • Hauptverfahren
  • Berufungsverfahren
  • Revisionsverfahren

 

Im Folgenden in aller Kürze einige praktische Ratschläge:

Unbedingt zunächst vom Schweigerecht Gebrauch machen: Keine Aussage, aber auch keine “harmlosen Gespräche” mit Polizisten.

Bei Festnahme auf Anruf beim Anwalt bestehen.

Niemals ohne Anwalt zu einer Vernehmung oder erkennungsdienstlichen Behandlung gehen.

Bei Durchsuchungen: Sofort Anruf beim Anwalt. Alle beschlagnahmten Sachen müssen ins Protokoll. Nichts unterschreiben.

Immer daran denken, dass jedes Telefon abgehört werden kann.

 

Rechtsanwalt und Strafverteidiger