Mit einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung eines rumänischen Staatsbürgers zur Strafvollstreckung nach Rumänien vorläufig untersagt.
In dem Beschluss vom 1. Oktober 2018 führt das Bundesverfassungsgericht aus, es sei möglich, dass die Entscheidung des Kammergerichts Berlin, die Auslieferung für zulässig zu erklären, mit der Menschenwürde unvereinbar ist. Auch erscheine es möglich, dass gegen das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter verstoßen wurde.
Der Beschwerdeführer rügt insbesondere die ihm drohenden katastophalen Haftbedingungen in rumänischen Haftanstalten.
Die vollständige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/10/rk20181001_2bvr184518.html?nn=5399840