Verwaltungsgericht Berlin ermöglicht Versammlung im Görlitzer Park.

Dank eines Beschluss des VG Berlin vom 28. März 2015 konnte die Versammlung „Freiraum Görlitzer Park – Politische Kundgebung mit dem Mittel der Tanzmusik“ schließlich in demselben stattfinden.

Die Versammlungsbehörde untersagte zunächst die Nutzung des Görlitzer Parkes für die Versammlung und verwies die Teilnehmer auf den Spreewaldplatz. In dem Bescheid wurde u.a.  auf mögliche Schädigungen des Sandbodens zwischen dem Amphitheater und dem Café Edelweiß, wo die Kundgebung angemeldet war, verwiesen.

Das Verwaltungsgericht ließ dieses Argument nicht gelten. Die angemeldete Fläche sei in ihrer Ausgestaltung als Amphitheater für die Nutzung als Versammlungsstättes grundsätzlich vorgesehen und geeignet.

Die Behörde argumentierte weiter, die Versammlung konterkariere die Anstrengunegn des sog. „Task-force Konzepts“. Eine versammlungsrechtliche Relevanz dieses Vorbringes vermochte das VG nicht zu erkennen (V1 L 128.15).

Rechtsanwalt und Strafverteidiger