Mit Beschluss vom 09. Oktober 2015 stoppte das VG Potsdam die Abschiebung eines Syrers nach Rumänien, wohin ihn das BAMF unter Verweis auf die Dublin-Regeln abschieben wollte. In seiner ausführlichen Begründung verwies das Gericht u.a. auf konkrete Anhaltspunkte für das Bestehen systemischer Mängel der Asylverfahrenspraxis in Rumänien (VG 12 L 573/15.A).